Ersthelfer / Rettungsschwimmer

Jeder angehende SportlehrerIn benötigt spätestens bis zum ersten Staatsexamen einen gültigen Ersthelfer- und Rettungsschwimmerschein.
Die Ersthelferscheine sind zwei Jahre gültig; die Rettungs-schwimmerscheine sind so lange gültig, wie ein gültiger Erst-helferschein vorhanden ist.

 

Aktuelle Infos und Termine zu Erste-Hilfe-Kursen findet ihr hier.

Für das SS23 wird aktuell kein Rettungsschwimmkurs angeboten.