Aktuelle Infos und Termine zu Erste-Hilfe-Kursen findet ihr hier.
Jeder angehende SportlehrerIn benötigt spätestens bis zum ersten Staatsexamen einen gültigen Ersthelfer- und Rettungsschwimmerschein.
Die Ersthelferscheine sind zwei Jahre gültig; die Rettungs-schwimmerscheine sind so lange gültig, wie ein gültiger Erst-helferschein vorhanden ist.
Für das SS23 wird aktuell kein Rettungsschwimmkurs angeboten.