Aktuelle Infos und Termine zu Erste-Hilfe-Kursen findet ihr hier.
Jeder angehende SportlehrerIn benötigt spätestens bis zum Referendariat einen gültigen Ersthelfer- und Rettungsschwimmerschein.
Die Ersthelferscheine sind zwei Jahre gültig; die Rettungs-schwimmerscheine sind so lange gültig, wie ein gültiger Erst-helferschein vorhanden ist.
Für das WS 2024/25 gibt es aktuell noch keine Infos darüber, ob ein Rettungsschwimmkurs angeboten werden kann.